Allgemeine Mietbedingungen

 

1. Allgemeines / Geltungsbereich

Gegenstand des Mietvertrags ist die Vermietung von Energieprodukten durch die Biologisch Positive Energiesysteme 2.0 in Vaihingen Enz (Vermieter) gemäß der aktuellen Website bzw. eines individuellen Angebots. Für das Vertragsverhältnis gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

2. Laufzeit des Mietverhältnisses

Das Mietverhältnis wird schriftlich geschlossen und beginnt mit dem Tag der Installation bzw. Übergabe der Energieprodukte. Für die Mietpreishöhe der Energieprodukte ist die jeweils aktuelle Preisliste maßgebend. Der Mietzins kann jederzeit an den aktuell gültigen Mietpreis angepasst werden. 

Das Mietverhältnis ist jederzeit schriftlich zu Monatsende kündbar. Der Vermieter setzt voraus, dass alle Mietprodukte spätestens bis Ende des gekündigten Monats in sauberem einwandfreiem Zusand beim Vermieter eingetroffen sind.

3. Gewährleistung

Für die Dauer des Mietverhältnisses sichert der Vermieter die Funktionsfähigkeit der Energieprodukte zu, sofern diese sachgemäß angebracht und gehandhabt werden. Die sachgemäße Handhabung beinhaltet den sorgsamen Umgang mit den Energieprodukten; insbesondere dürfen diese weder geöffnet noch beschädigt werden. Geöffnete oder beschädigte Energieprodukte sind außer Funktion.

4. Kaution

Für die gemieteten Energieprodukte entrichtet der Mieter an den Vermieter zu Beginn des Mietverhältnisses eine Kaution in Höhe von drei Monatsmieten, spätestens bis zum Tag der Montage bzw. Übergabe.

Die Kaution ist bar zu bezahlen oder per Überweisung zu entrichten; hier gilt die Kaution am Tag der Wertstellung auf dem Konto des Vermieters als bezahlt. Der Wert der Energieprodukte entspricht nicht der Höhe der entrichteten Kaution; er beträgt je nach Produkt zwischen 10 und 15 Jahresmieten. Die Kaution wird nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückgezahlt.

Der Mieter entrichtet dem Vermieter den monatlichen Mietzins zum 1. des laufenden Monats. Für den Monat der Installation bzw. Übergabe beträgt die Miete jeweile 1/30 für jeden seit der Installation vergangenen Tag. Montage und Demontage werden nach Aufwand berechnet; bei Versand der Energieprodukte berechnen wir Porto und Verpackung; für Sendungen ins Ausland schließen wir grundsätzlich eine Transportversicherung ab.

5. Haftung

Beschädigte oder entwendete Energieprodukte werden vom Vermieter ersetzt, die Kosten trägt der Mieter nach der zu diesem Zeitpunkt gültigen Preisliste, außer in Fällen von höherer Gewalt oder nachweisbarem Fremdverschulden. Der Vermieter sichert zu, innerhalb von zwei Wochen einen entsprechenden Ersatz zur Verfügung zu stellen. 

6. Rückgabe

Die Energieprodukte müssen in gleichem Zustand an den Vermieter zurückgegeben werden, in dem sie ausgeliefert wurden; insbesondere müssen sie unbeschädigt und gereinigt sein. Ist dies nicht der Fall, berechnet der Vermieter die Kosten für Instandsetzung und Reinigung nach Aufwand und ist berechtigt, diese von der Kaution abzuziehen oder getrennt zu berechnen. Der Mieter ist seinerseits nicht berechtigt, offen stehende Zahlungen mit der Kaution zu verrechnen.

7. Eigentumsvorbehalt

Alle gemieteten Energieprodukte bleiben zu jedem Zeitpunkt Eigentum des Vermieters.

8. Zahlungsbedingungen

Mietzinszahlungen, die Kaution sowie die Kosten für Montage, Demontage und Versand werden vom Mieter bei Fälligkeit bar bezahlt oder durch Bankeinzug erhoben. Nach Absprache mit dem Vermieter kann der Mieter die Mietzinsen per Dauerauftrag überweisen.

9. Gerichtsstand

Sofern es sich bei den Kunden um Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs, um öffentlich rechtliche Sondervermögen oder juristische Personen des öffentlichen Rechtes handelt, wird Vaihingen Enz als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

10. Datenschutz

Name und Anschrift des Kunden sowie alle für die Geschäftsabwicklung erforderlichen Daten werden gespeichert und vertraulich behandelt. Sie werden Dritten nicht zugänglich gemacht.

11. Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen ungültig sein oder werden, berührt dies nicht die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen. 

 

Vaihingen Enz, 8. Dezember 2023